Heute kam der KMS 2003 von San Marino bei mir an :D. doch die wollten doch tatsächlich bei der Post von mir 3,08€ Zollgebühr haben.
Hatte mich vorher schon mal darüber informiert und mitbekommen das die meisten Leute die ich kenne die Gebühren nicht bezahlen mussten und fand auch eine HP mit Angaben über Zollgebühren und Einfuhrumsatzsteuer. Doch von all dem wollte die Post nichts wissen, ich musste also blechen...
Sind die Gebühren berechtigt erhoben worden?
Wisst ihr ob ich die Chance habe das Geld irgendwo zurück zuerstatten?
Zollgebühren San Marino
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Hallo,
1. die Gebühren sind nicht berechtigt.
2. die Post hat damit nicht viel zu tun, sie leistet beim Zoll Vorkasse dafür und holt sie sich anschliessend von dir zurück. Sonst müsstest du selber immer zum Zollamt fahren.Du solltest dich also nicht bei der Post sondern beim zuständigen Zollamt beschweren.
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Hab ich mir schon gedacht das die Post nicht viel damit zu tun hat, deshalb hab ich ja auch eher die Füsse bei der Post stillgehalten.
Weisst Du wo ich mich da genau hinwenden muss, um mein Geld wieder zubekommen?
Habe in meinem Päckchen nur einen Zettel vom Zollamt Frankfurter Flughafen bekommen über die Berechnung der Einfuhrabgaben zur mündlichen Zollanmeldung, aber dort steht kein Ansprechpartner drauf. -
Gehe doch erst einmal den einfachsten Weg und sende denen eine Mail.
Dürfte auch der billigste Weg sein, da es sich bestimmt wenig lohnt, denen mehrere Briefe zu senden bzw. anzurufen. -
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Original von Münzprofi
.... aber dort steht kein Ansprechpartner drauf....Dann schreibe direkt an den zuständigen Dienststellenleiter. Bei Behörden ist das immer der einfachste Weg. Beschwerden werden umso ernster genommen, je höher sie in einer Behörde aufschlagen!!!
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Original von Münzprofi
Sind die Gebühren berechtigt erhoben worden?
Wisst ihr ob ich die Chance habe das Geld irgendwo zurück zuerstatten?Ich denke die Gebühren sind berechtigt erhoben worde da San Marino wohl ein Zollunion is mit EU aber NICHT zum Steuergebiet gehört, also in SM ist kein Mehrwertsteuer gehoben.
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Original von http://www.zoll-d.de
Gleichzeitig werden bestimmte Gebiete verbrauchsteuerrechtlich so behandelt, als gehörten sie zum Verbrauchsteuergebiet der EG:- das Fürstentum Monaco zur Französischen Republik,
- Jungholz und Mittelberg zur Bundesrepublik Deutschland,
- die Insel Man zum Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland und
- San Marino zur Italienischen Republik.Die diesbezüglichen Regelungen finden sich in Art. 2 der Richtlinie 92/12/EWG des Rates vom 25. Februar 1992 über das allgemeine System, den Besitz, die Beförderung und die Kontrolle verbrauchsteuerpflichtiger Waren (sog. "Struktur-Richtlinie").
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Da gebe ich muenzenfreund Recht, San Marino gehört eindeutig zum Steuergebiet der EU, da sie eine Vereinbarung mit Italien haben.
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Aber in San Marino ist KEIN Steuer gehoben, darum sollte es in das empfangende Land gezahlt worden.
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Wenn dem tatsächlich so ist, warum werden die Gebühren dann nur von so wenigen Leuten verlangt ?
Ìch habe 3 Sätze erhalten ohne was zahlen zu müssen.Beim Vatikan war es klar, da kenne ich niemanden der keinen Zoll zahlen musste aber bei San Marino scheint es eine seltene Ausnahme zu sein das kassiert wird.

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danke schön für eure tipps! werde dann mal eine email oder ein fax an das hauptzollamt vom frankfurter flughafen schicken und mich beschweren. wisst ihr wie ich da vielleicht an eine faxnr oder eine email addy komme? bei mir steht nämlich nur die anschrift und die postfach nummer, somit könnte ich denen nur eine brief schreiben.
stimme da münzenfreund zu, warum werden die gebühren dann nur bei manchen personen berechnet. alle die ich kenne ´mussten nichts bezahlen und ich soll die dumme sein die dafür plechen soll??? ohne mich, sollen sie mir erst mal sagen wieso weshalb warum....
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Original von Münzprofi
wisst ihr wie ich da vielleicht an eine faxnr oder eine email addy komme? -
Der Zoll hat aber eine noch viel höhere vorgesetzte Dienststelle - wenn von da eine Anfrage an den Frankfurter Fluhafenzoll kommt, dann werden die Jungs am Flughafen sicher extrem schnell werden

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Liebe Sammlerkollegen!
Wenn ihr mal kurz auf eueren Zollbeschied guckt, dann werdet ihr selbst feststellen, dass es sich bei der Abgabe (3 Euro 8 Cent) um eine EUSt (Einfuhrumsatzsteuer) handelt und nicht um eine Zollabgabe. Letztere wäre ja auch unberechtigt, da San Marino als Mitglied einer Zollunion mit der EU als "faktisch dem Zollgebiet der EU angehörend" anzusehen ist. Siehe auch:
http://www.zoll-d.de/b0_zoll_und_st…/b0_zollgebiet/
Der Umsatzsteuerpflicht unterliegen Waren innerhalb der EU (auch Zollunion) grundsätzlich im Erwerbsland (in userem Fall in San Marino). Siehe auch:
http://www.zoll-d.de/b0_zoll_und_st…hrumsatzsteuer/
Da jedoch in San Marino keine Umsatzsteuer erhoben wird,
http://www.afu-net.de/steuern/oase/marino.htm
wird sie eben im Zielland (in unserem Falle in Deutschland) nachträglich bei der Einfuhr erhoben. Somit hat der niederländische Kollege vollkommen Recht. (Ist er etwa selbst Zöllner?
)Fazit:
1. Diejenigen, die nicht bezahlen mussten haben Glück gehabt.
2. Alle anderen können zwar versuchen das Geld zurückzuholen, ich persönlich sehe aber keine echte Chance dafür.
3. Beim Tagespreis der Sätze hat es sich auch noch mit EUSt gelohnt, also was soll´s!
4. DIE QUALITÄT DER MÜNZEN IST ERBÄRMLICH! DIESE ..... ITALIENER SOLLTEN DOCH MAL ETWAS VORSICHTIGER SEIN UN DIE MÜNZEN WEDER VERKRATZEN, ANPATSCHEN, ODER VERDRECKEN! Ich habe von allem etwas auf meinen Münzen!!!


Gruß
P.S. Wenn man für etwas bezahlt, dann "BLECHT" man und "PLECHT" man nicht (frau auch nicht
), oder irre ich mich etwa?P.P.S. Die Steuerhoheit ist in der EU bis dato immer noch in der Kompetenz der Mitgliedstaaten und ist keine Gemeinschaftskompetenz. Wieso reden wir dann bitte über "Steuergebiet der EU"?
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Original von Shumway
Somit hat der niederländische Kollege vollkommen Recht. (Ist er etwa selbst Zöllner?
)
Nein
Habe aber habe einige Jahren als Informatiker für "Belastingdienst" (heisst dass Steueramt auf Deutsch?) gearbeitet.
Ubrigens habe ich hier noch nimmer Steuer bezahlt für meine Sätze, auch nicht für Vatikan 2002 PP und Finnland aus Aland![Freude :]](https://www.muenz-board.com/images/smilies/pleased.gif)
![Freude :]](https://www.muenz-board.com/images/smilies/pleased.gif)
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"Belastingdienst" heisst auf Deutsch "Finanzamt", aber beim "Steueramt" ist auch klar was gemeint ist. Übrigens Niederländisch ist an dieser Stelle echt schöner als Deutsch. Es geht ja verdammt nochmal echt um "belasting" / "BELASTUNG", oder was?

Niederländische Zöllner sind ohnehin scheinbar bei weitem nicht so verbissen bei der Zollerhebung, wie ihre deutschen Kollegen. Bekannte die in Deutschland "tax free" einkaufen, fliegen am liebsten vom Schipool weg, weil die niederländische Zöllner gar nichts gucken bloss schnell mal stempeln wollen.
Alles in allem bleibt es dabei:
Auch wenn es 3,08 Euro mehr kostet hat es sich wohl gelohnt, also meckern wir nicht. Wenn es hilft, denkt doch an all diejenigen, die keine Kundennummer von SM haben.![Freude :]](https://www.muenz-board.com/images/smilies/pleased.gif)
Gruss (auch nach Holland)
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also das SM verzollt werden muß is schlichter blödsinn. da scheinen wieder mal einige beim zoll einiges durcheinandergebracht zu haben. is ja nicht neu...
also aland und vatikan ZOLL = JA,
SM UND MONACO ZOLL = NEIN! -
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Original von FloBaCoBro
SM UND MONACO ZOLL = NEIN!Ist korrekt, aber STEUER = JA!!!!!
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Bei allem nötigen Respekt, ich weiss echt nicht mehr, wie ich es deutlicher und ausführlicher erläutern soll. Es handelt sich bei den erhobenen Gebühren nicht um ZOLL, sondern um EINFUHRUMSATZSTEUER. Diese wird von Deutschland erhoben, da der Verkauf von Sammlermünzen in Deutschland umsatzsteuerpflichtig ist in SM jedoch nicht, da dort Umsatzsteuer als solche gar nicht existiert. Würde man in SM Umsatzsteuer erheben, würden wir auch nichts für die Münzen bezahlen. DA es aber nicht der Fall ist, wird eben bezahlt. Übrigens wird diese Steuer, die üblicherweise in die Zuständigkeit der Finanzämter (BELASTINGDIENST - Gruß an Holland!) fallen würde, bloß aus technischen Gründen vom Zoll eingetrieben. MIT ZOLL HAT ES ABER NIX ZU TUN!
Ist es noch nicht verständlich? Dann soll bitte jeder, der es immer noch nicht kapiert hat, sich an die zuständige Zollbehörde wenden, inklusive Onlinezeit, Porto, Faxkosten etc. und sich das gleiche nochmal erklären lassen. Besonders mutige sollten sich bitte direkt einen Anwalt nehmen! Viel Spass!
Gruß
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@ Ilinde
Ich denke, wir haben unser bestes getan. Wenn es noch nicht angekommen ist, können wir es auch nicht ändern. Wie auch immer, diese BELASTING
sollten wir uns nicht weiter antun, das gleiche immer wieder zu erklären. ![Freude :]](https://www.muenz-board.com/images/smilies/pleased.gif)
Gruß
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