Juristen die sich auf Ebay spezialisieren.

  • Hallo, ich habe die letzten Tage von Staatsanwälten gehört, die sich auf Ebay spezialisiert haben.
    Sprich, sie durchforsten die Auktionen nach geklauten Bilder oder benutzen Markennamen um den anbietern einen STrick daraus zu drehen.

    z.B. darf man nicht schreiben, wenn man Schuhe verkauft: "Schuhe, sehen aus wie Addidas", wenn es keine Addidas Schuhe sind. Selbst wenn sie so aussehen. Das Benutzen der Markennamen kann einem gehörige Probleme verschaffen.

    Ebenso wie folgendes Beispiel:
    Man Kauft sich ein Handy von Nokia (Vertragsverlängerung) Und verkauft es als originalverpackt, neu und unbenutzt bei Ebay. Nun muss man aber, wenn man ein Bild einstellen möchte, das Handy selbst fotographieren. Ein Bild von Nokia zu verwenden ist strafbar.

    Ich denke, das zweite Beispiel kennen die meisten, aber das erste war auch für mich eine "interessante" Neuigkeit.

    Tja und mit sowas verdienen manche ihr Geld. Indem sie nach solchen Auktionen suchen und den Leuten einen Brief schreiben.

    Die Menschen werden immer verrückter

  • zur Verteidigung gegen ungerechtfertigte Ebay-Abmahnungen empfehlen wir den wohl bekanntesten Anwalt für ebay-Recht in Deutschland: Dr.Schlömer aus hamburg, siehe:

    http://www.mein-recht-im-netz.de/information/autoren.htm

    Die Betonung liegt allerdings auf "ungerechtfertigte"

    Wer heute immer noch im gewerbilchen Rahmen Münzen in Ebay verkauft und dann kein Impressum hat oder Widerrufsrecht oder keine Steuer-Nummer, dem kann man ja nicht mehr helfen. Dann hilft auch keine Spitzen-Sozietät...

  • Ganz besonders der Bilderklau scheint ja ein beliebtes Hobby der sog. "Schwarzhändler" bei ebay zu sein. Daß diese Bilder den Eigentümer Zeit und Mühe und letztlich auch Geld gekostet haben interessiert solche Schnorrer wohl wenig. Gegen solche Typen sollte man definitiv hart vorgehen.

    Mit dem zweiten Teil habe ich etwas Verständnisprobleme. Angenommen ich biete bei ebola eine Lampe an. Form einer Cola-Flasche und kann kein Bild davon erstellen. Dann soll man wegen der Beschreibung "sieht ähnlich aus wie eine Coca-Cola Flasche" Probleme bekommen? Oder gilt das nur in dem eng begrenzten Feld, daß ich Turnschuhe mit Adidasschuhen oder ein No-Name- Handy mit Nokia vergleiche - sozusagen "warengruppenintern"?

    Never argue with an idiot. He'll drag you down to his level and beat you by experience - Honi soit qui mal y pense

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